Innovative Unternehmen fördern
Innovation schafft nachhaltiges Wachstum.
Innovation sichert bestehende und schafft neue Arbeitsplätze.
Innovation schafft Wohlstand.
Die Patentbox und F&E Abzüge sind keine trockenen Steuerthemen. Es geht um die Stärkung unseres Innovations- & Wirtschaftsstandorts Aargau.
Die heutigen Möglichkeiten Innovationskosten in Form von F&E Abzügen und Patentbox bei den Firmensteuern abzuziehen sind vorhanden. Der Aargau hat die Abzugs-Möglichkeiten gemäss Steuerharmonisierungsgesetz des Bundes ausgeschöpft. Und das ist gut.
Denn dass unser Kanton innovativ ist, zeigen die Zahlen: Im letzten Jahr alleine wurden im Aargau beim Europäischen Patentamt 920 Patente angemeldet. Das sind 11% aller in der Schweiz angemeldeten Patente. Wieso jetzt aber haben wir im Aargau bis heute erst eine einzige (!) Patentbox Anmeldung?
Die hohe Anzahl angemeldeter Patente zeigt: es liegt nicht an der Innovationskraft unserer Firmen. Sondern es liegt klar an der überbordenden Komplexität des Patentbox Anmeldungsprozesses. Gerade in der initialen Roll-Out Phase eines solch komplexen Steuer-Instruments hat der Kanton doch alles Interesse daran, dass von diesem Instrument Gebrauch gemacht wird! Das sollte doch bei Aargau Services Standortförderung Priorität haben! Einfach ein Merkblatt zu publizieren reicht hier nicht. Hier erwarte ich vom Regierungsrat bessere Unterstützung gerade für KMU.
Wenn ich in der Beantwortung nämlich lese, dass vor allem grosse Unternehmen profitieren, welche über vertieftes Steuerfachwissen verfügen, und somit kein Handlungsbedarf sieht, stimmt mich das schon sehr nachdenklich.
Meine Erfahrungen sind nämlich andere. Ich habe mich mit verschiedensten KMU Unternehmerinnen und Steuerexperten ausgetauscht: Es gibt auch viele KMU und Start-Ups, welche Innovation pushen und über Patente verfügen. Aufgrund der überfordernden Komplexität melden sie aber die Patentbox nicht an. Selbst für Steuerexperten ist die Patentbox sehr komplex. Es bleibt also ein politischer Entscheid: wollen wir auch innovative KMU oder nur Grossfirmen? Ich glaube die Antwort ist klar.
Bei den F&E Abzügen haben wir eine leicht bessere Situation mit 70 eingereichten Gesuchen. Ich hoffe, dass wir mittlerweile bei den bewilligten Gesuchen auch eine ähnlich hohe Anzahl haben. Leider vermisse ich hier zusätzlich die von mir geforderte Aufschlüsselung in Grossunternehmen und KMU in Frage 1 und die Aufschlüsselung in Branchen (wie z.B. MEM-Branche oder Pharma-Branche). Ein kurzer Abgleich mit den Handelsregisterauszügen würde in Zukunft allenfalls schon reichen, um diese Zusatzinformationen zu erhalten.
Die Beantwortung des Regierungsrats lässt mir leider zu viele Fragen offen, weshalb ich an einer der nächsten Sitzungen mit einem weiteren Vorstoss in diesem Thema nachhaken werde.
Votum im Grossen Rat am 28. Juni 2022 zur Interpellation betreffend Anwendung der Patentbox sowie Forschungs- und Entwicklungsaufwand (Umsetzung SV 17) im Kanton Aargau – Wie innovativ ist der Kanton Aargau?
